Project Description

Das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM)

ELM ist der Lohnstandard von  swissdec und steht für Einheitliches Lohnmeldeverfahren.  Die Trägerorganisation für die Abwicklung von ELM, swissdec entwickelte diesen Lohnstandard mit dem Ziel, das Lohnmeldeverfahren in der Schweiz zu vereinfachen. Mit ELM entfällt das manuelle Ausfällen unzähliger Formulare und wird durch die elektronische Übermittlung einer papierlosen Standardmeldung ersetzt.

Erhebliche Aufwandssenkungen

Für ein Unternehmen bedeutet das eine erhebliche Entlastung, da die Daten der Mitarbeiter an die Lohndatenempfänger nur einmalig gemeldet werden müssen. Dank neuester Technologien ist ein system- und software-unabhängiger Datenaustausch ohne grosse Zusatzaufwände mäglich.

Wer sind die Lohndatenempfänger?

Lohndatenempfänger sind die AHV-Ausgleichskassen, Versicherer, die Suva, Steuerämter sowie das Bundesamt für Statistik. Zudem wird ELM auch von den Schweizerischen Wirtschaftsverbänden und vom Staatssekretariat für Wirtschaft unterstätzt.

Wie funktioniert ELM?

Voraussetzungen für die Aktivierung von ELM sind eine ELM-fähige Lohnbuchhaltung und ein Internetanschluss. Die Meldung an die Lohndatenempfänger Suva, Versicherer, Steuerämter sowie an das Bundesamt für Statistik erfolgt in drei einfachen Steps im Lohnbuchhaltungsprogramm.

Meldung in drei Schritten 1.Das Unternehmen übermittelt seine Lohndaten einmalig an den Distributor. Dieser verteilt die Meldungen und leitet die für den jeweiligen Empfänger relevanten Daten an die Empfänger weiter. Der Distributor speichert keine Daten sondern leitet nur die gesetzlich oder vertraglich relevanten Daten weiter. 2.Die Lohndatenempfänger senden einen Freigabelink zurück direkt an das Lohnbuchhaltungsprogramm. 3. Das Unternehmen ruft über diesen Link die geschützte Internetseite der Lohnempfänger auf, überprüft und ggf. ergänzt die Meldung und gibt sie anschliessend frei. Bei Bedarf kann sie statt einer Freigabe auch gelöscht werden.

Die Ausgleichskassen empfangen die Lohndateien zumeist im XML Format über ihre geschützte Internetsite. Andere Geschäfte wie z.B. Meldungen von Mitarbeitenden werden genauso abwickelt.

Die Meldung an die Ausgleichskassen 1.Das Unternehmen ruft das PartnerWeb der Ausgleichskasse auf und lädt eine Datei hoch. 2.Daten werden überprüft, ergänzt (bspw. mit Angaben zum BVG Anschluss) und anschliessend wird die Lohnmeldung freigegeben. 3. Herunterladen der Zusammenfassung.

Für wen eignet sich ELM?

ELM richtet sich an Unternehmen, die ihre Lohnmeldungen einfach und effizient abwickeln und dabei Ressourcen und auch Aufwand sparen wollen. Statt jedem Lohndatenempfänger separate Informationen zu zusenden, werden die Lohndaten nur noch einmal verschickt. Das Verteilen der relevanten Daten and die richtigen Emfänger erfolgt automatisch und papierlos.

Der Lohndatensender kann auswählen, wem er die Daten elektronisch sendet und mit einem einzigen Mausklick werden diese verschlüsselt übertragen. Jeder Empfänger erhält nur die gesetzlich oder vertraglich definierten Daten. Dies wird sichergestellt durch den Distributor. Er überprüft die Zulässigkeit der verwendeten Lohnbuchhaltung, übernimmt die Funktion eines Wegweisers und Verteilers. Sobald die Daten ihren Bestimmungsort erreicht haben, erhält der Absender eine Zutrittsberechtigung, mit der er sich direkt im System des Datenempfängers einloggen kann. Hier besteht die Möglichkeit, die gesendeten Daten zu ergänzen und freizugeben.

Die Verwendung einer zertifizierten Lohnbuchhaltung erhöht den Nutzen auf verschiedene Art und Weise. Da gesetzlich definierte Werte (z. B. Maximallohn) sowie nicht relevante Lohnzahlungen korrekt berücksichtigt werden, bezahlen Sie keine Prämie für zu hohe Lohnsummen.  Ihr Prüfungsaufwand reduziert sich. Sie mässen die Lohndaten nur einmal im System eingeben. Das System stellt für jeden Lohndatenempfänger den korrekten Datensatz zusammen. Die Daten werden durch Ihren Befehl an die von Ihnen gewünschten Empfänger übermittelt. Die Zeiten sind vorbei, als für jeden Empfänger Formulare einzeln erstellt und versendet werden mussten.

Wer Lohndaten einfordert und empfängt

Suva

BFS

UVG

KTG

AHV

UVG-Jahresabrechnung

Versicherer

Alba, Allianz Suisse, AXA, Winterthur, Basler Versicherungen, Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, Helvetia, Mobiliar, National-Versicherung, SwissLife,Visana, Zürich Versicherung, uvm.

UVG-, UVGZ-, KTG

Jahresabrechnung, Lohnmeldungen für die berufliche Vorsorge (BVG)

Steuerämter gemäss gesetzlicher Grundlagen

Kantone, die den Lohnausweis direkt von den Unternehmen einfordern dürfen

Bundesamt für Statistik, Lohnstrukturerhebung für zugeschnittene Benchmark-Auswertungen